Hallo SSC’ler,

im Monat April 2017 werden wir die jährlichen Mitgliedsbeiträge per Lastschrift „einziehen“.

Wir bitten Euch zu prüfen, ob sich bei Euch in diesem oder letzten Jahr die Bankverbindung geändert hat. Falls sich eine Änderung bei Euch ergeben haben sollte, meldet Euch bitte bei mir (mit Angabe der gültigen Bankverbindung), damit ich dies an unsere beiden Kassierer Jörg und Willi weitergeben kann!

Warum dieser Artikel?

Wenn wir die „Lastschriftdatei“ zur Bank geben und die Bank feststellt, dass Euer Konto nicht mehr existiert, erhebt die Bank „Rücklastschriftgebühren“ – diese Gebühr wird pro Bankkonto erhoben, wo kein Lastschrifteinzug möglich war. Diese Gebühr wird dem SSC-Wickede in Rechnung gestellt. Die Gebühren und die Zeit zur Klärung der gültigen Bankverbindung sind also „vermeidbar“. ?

 

Viele Grüße

Der SSC-Vorstand